Betreuung nach BtG 


Sie möchten mehr über die Führung gesetzlicher Betreuungen wissen?
Sie möchten ehrenamtlich als Betreuerin / Betreuer tätig werden?
Sie sind ehrenamtlich im Betreuungsbereich tätig und haben Fragen?

Seit den Anfängen der Vereinstätigkeit (1905) gehört die Betreuungs- arbeit, früher Vormundschaft- und Pflegschaftsarbeit, zu den Aufgaben des Sozialdienst kath. Frauen e.V. (SkF) in Bochum.
Eine gesetzliche Betreuung wird für erwachsene Menschen eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können.
Der SkF führt gesetzliche Betreuungen und erstellt Stellungnahmen zur Einrichtung und Überprüfung von Betreuungen. Darüber hinaus werden ehrenamtliche Betreuer/innen in ihrer Tätigkeit beraten und begleitet.

Die Beratung erfolgt unabhängig von Konfession und Nationalität.

Was Sie über Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen wissen sollten.

Pressemitteilung der Bundesnotarkammer

Broschüre Vorausverfügungen

 Helfen sie aktiv - Wir kennen Menschen, die Sie brauchen.

Multiplikatoren gesucht

BtG Fortbildungsprogramm 2011

Sozialdienst kath. Frauen e.v. Bochum
Dorothea Romahn, Melanie Schworck, Karoline Bednorz, Monika Pistner und Ulla Röttsches
Dorothea.Romahn@skf-bochum.de , Melanie.Schworck@skf-bochum.de  Karoline.Bednorz@skf-bochum.de , Monika.Pistner@skf-bochum.de und Ursula.Roettsches@skf-bochum.de
Tel.: 0234/95501-0