Sie möchten mehr über die Führung gesetzlicher
Betreuungen wissen?
Sie möchten ehrenamtlich als Betreuerin / Betreuer tätig werden?
Sie sind ehrenamtlich im Betreuungsbereich tätig und haben Fragen?
Seit den Anfängen der Vereinstätigkeit (1905) gehört die Betreuungs-
arbeit, früher Vormundschaft- und Pflegschaftsarbeit,
zu den Aufgaben des Sozialdienst kath. Frauen
e.V. (SkF) in Bochum.
Eine gesetzliche Betreuung wird für erwachsene Menschen eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können.
Der SkF führt gesetzliche Betreuungen und erstellt Stellungnahmen zur Einrichtung und Überprüfung von Betreuungen. Darüber hinaus werden ehrenamtliche Betreuer/innen in ihrer Tätigkeit
beraten und begleitet.
Die Beratung erfolgt unabhängig von Konfession
und Nationalität.
Was Sie über Betreuungsverfügungen,
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen wissen sollten.
Pressemitteilung der
Bundesnotarkammer
Broschüre
Vorausverfügungen