Der SkF übernimmt Verfahrenspflegschaften für Minderjährige.
Die/der Verfahrenspfleger/in wird vom Amtsgericht für die Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens bestellt, wenn das Kind besonders schutzbedürftig ist und seine Interessen in erheblichem Gegensatz zu denen der Sorgeberechtigten stehen. Ihre/seine Aufgabe ist es, das Wohl und den Willen der/des Minderjährigen, ihre/seine Interessen und Rechte im Sinne eines Anwalts des Kindes parteilich vor Gericht zu vertreten. Die Entwicklung dieses neuen Aufgabengebietes hängt von der Nachfrage des Amtsgerichts ab.
Die Beratung erfolgt unabhängig von Konfession
und Nationalität.
Sozialdienst kath. Frauen e.V. Bochum Birgit Carduck - Tel.: 0234/95501-0
Birgit.Carduck@skf-bochum.de
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