Verfahrenspflegschaften für Minderjährige 


Der SkF übernimmt Verfahrenspflegschaften für Minderjährige.
Die/der Verfahrenspfleger/in wird vom Amtsgericht für die Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens bestellt, wenn das Kind besonders schutzbedürftig ist und seine Interessen in erheblichem Gegensatz zu denen der Sorgeberechtigten stehen. Ihre/seine Aufgabe ist es, das
Wohl und den Willen der/des Minderjährigen, ihre/seine Interessen und Rechte im Sinne eines Anwalts des Kindes parteilich vor Gericht zu vertreten. Die Entwicklung dieses neuen Aufgabengebietes hängt von
der Nachfrage des Amtsgerichts ab.

Die Beratung erfolgt unabhängig von Konfession und Nationalität.

Sozialdienst kath. Frauen e.V. Bochum
Birgit Carduck - Tel.: 0234/95501-0

Birgit.Carduck@skf-bochum.de