Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige 


Aus den unterschiedlichsten Gründen können oder dürfen Eltern manch- mal nicht mehr für ihr Kind sorgen. Zum Schutz des Kindes wird auf Antrag des Jugendamtes in solchen Fällen den Eltern ein Teil oder
die gesamte elterliche Sorge durch einen Gerichtsbeschluss entzogen
und einer/einem Pfleger/in oder Vormund übertragen.
Der Sozialdienst kath. Frauen übernimmt diese Aufgabe als Vereinsvormund und betreut die Kinder und deren Bezugsperson.

Die Beratung erfolgt unabhängig von Konfession und Nationalität.

Sozialdienst kath. Frauen e.V.
Birgit Carduck - Tel.: 0234/95501-0

Birgit Carduck@skf-bochum.de